Die Bundesregierung hat ihren Entwurf des Einwegkunststofffonds-Gesetzes bei der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt. Er enthält wenige Änderungen.
Mit dem Gesetz werden Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte verpflichtet, die Kosten der Kommunen zu bezahlen, die durch Littering und Abfallsammlung dieser Produkte im öffentlichen Raum entstehen. Dafür werden Sonderabgaben von den Herstellern verlangt, die das Umweltbundesamt in einem Fonds verwaltet....