Regierung beschließt Einwegkunststofffondsgesetz

Die Bundesregierung hat heute das umstrittene Einwegkunststofffondsgesetz beschlossen. Danach müssen Hersteller von Produkten aus Einwegplastik ab 2025 sich an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen. Laut Gesetz zahlen die Hersteller eine jährliche Sonderabgabe in einen zentralen Fonds ein, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird.

Die Höhe der Abgabe bemisst sich an der Art und Menge jener Produkte, die sie zuvor auf den Markt gebracht haben. Aus dem Fonds können Kommunen Gelder erhalten, die ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen decken. Zu den betroffenen Produkten aus Einwegkunststoff zählen beispielsweise Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern, Getränkebehälter und -becher und To-Go-Lebensmittelbehälter.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne): „Zigarettenkippen, Flaschen, To-Go-Becher und Einmal-Essensbehälter landen leider viel zu oft an Straßenrändern, in unseren Parks und Wäldern und sind Ausdruck der Verschmutzungskrise. Die Kosten für Reinigung und Entsorgung des achtlos weggeworfenen Wegwerfplastiks trägt bislang die Allgemeinheit, das soll sich ändern. Wer sein Geschäft darauf stützt, Wegwerfprodukte aus Plastik auf den Markt zu bringen, soll sich an den Sammlungs- und Reinigungskosten der Kommunen beteiligen.“ Mit dem neuen Gesetz steuern wir der Ressourcenverschwendung und Umweltverschmutzung entgegen und entlasten zugleich Städten und Gemeinden, so Lemke.

Die Abgabe für in Verkehr gebrachte Produkte aus Einwegkunststoff haben die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 zu leisten und zwar auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Die konkrete Höhe der Abgabesätze für die Hersteller sowie das Auszahlungssystem an die Kommunen und sonstigen Anspruchsberechtigten werden durch eine Rechtsverordnung noch festgelegt. Die dazu erforderliche Datenbasis wird derzeit durch ein Forschungsvorhaben im Auftrag des Umweltbundesamtes ermittelt. Der Abschlussbericht zu dem Forschungsvorhaben wird noch vor den parlamentarischen Beratungen vorgelegt. Die Kommunen erhalten dann im Herbst 2025 aus dem Einwegkunststofffonds Geld für die in 2024 erbrachten abfallwirtschaftlichen Leistungen. Nach den ersten Ergebnissen des Forschungsvorhabens werden die Einnahmen des Fonds auf bis zu 450 Mio € jährlich geschätzt. Das Einwegkunststofffondsgesetz muss vom Bundestag verabschiedet werden und passiert anschließend den Bundesrat. Die zugehörige Rechtsverordnung, die unter anderem die Abgabesätze festlegen wird, wird derzeit im BMUV vorbereitet. Das Gesetz dient der Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht.

BDE hat Bedenken

Der Bundesverband der deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) meldet Bedenken an der deutschen Umsetzung der Brüsseler Vorgaben an. „Der konkrete Weg der Umsetzung, für den sich die deutsche Bundesregierung entschieden hat, wirft eine Vielzahl an rechtlichen Fragen auf, die diverse Fallstricke in sich bergen“, sagt BDE-Präsident Peter Kurth. Nicht von ungefähr suche so das Umweltbundesamt Juristen für den Aufbaustab "Einwegkunstofffonds". „Besser wäre es, das bewährte Modell der Produktverantwortung zu stärken und nicht durch die kalte Küche eines externen Fonds zu schwächen. Wir haben zudem die Sorge, dass Gelder aus dem Fonds ähnlich wie Nebenentgelte nicht konsequent bestimmungsgemäß eingesetzt werden könnten.“ Richtig bleibe das Ziel des Gesetzes, innovative und nachhaltige Geschäftsmodelle, Produkte und Werkstoffe zu fördern. so der BDE.

VKU: Meilenstein im Kampf gegen die Plastikvermüllung

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU), begrüßte das Gesetz. Es sei ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen die Plastikvermüllung. Indem die Bundesregierung nun die Hersteller in die Pflicht nehme, erhalten die Kommunen zusätzliche Mittel, um für saubere Städte und Landschaften zu sorgen. Ohne die Beteiligung der Hersteller müssten die Bürgerinnen und Bürger allein für die Entsorgung aufkommen. Mit dem Einwegkunststofffonds gehe das Umweltministerium genau den richtigen Weg, um das Prinzip der Herstellerverantwortung wirksam werden zu lassen.

Liebing zufolge bleibt allerdings ein kleiner Wermutstropfen: Das Gesetz fokussiere sich ausschließlich auf bestimmte Einwegkunststoffprodukte, gelittert würden aber häufig auch Pizzakartons, Aluminiumschalen oder Kaugummis. „Daher werden wir uns im Interesse der kommunalen Stadtreinigungsbetriebe und sauberer Städte dafür einsetzen, den Einwegkunststofffonds perspektivisch zu einem Anti-Littering-Fonds weiterzuentwickeln, der Hersteller aller häufig gelitterten Einwegprodukte unabhängig von ihrer Materialbeschaffenheit an den kommunalen Reinigungskosten beteiligt", kündigte der VKU-Geschäftsführer an.

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