BMWi veröffentlicht Entwurf für Vergaberechts-Verordnung

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Nachdem die Bundesregierung Anfang Oktober das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts auf den Weg gebracht hat, wurde vom Bundeswirtschaftsministerium nun der Referentenentwurf der dazugehörigen Verordnung vorgelegt, in denen die Einzelheiten der Vergabeverfahren näher geregelt sind. Mit dem Paket aus Gesetz und Verordnung setzt Deutschland die neuen EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht um. Umsetzungsfrist ist der 18. April 2016.

Bei dem Regelwerk handelt es sich um eine Mantelverordnung. Sie umfasst im Wesentlichen die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, die Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung sowie die Verordnung über die Vergabe von Konzessionen.

Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge folgt in ihrer Struktur dem Ablauf eines Vergabeverfahrens und integriert die bisherigen Vorschriften des 2. Abschnitts der Vergabe- und Vertragsverordnung für Leistungen (VOL/A) sowie die bisherige Verordnung für freiberufliche Leistungen. „Soweit die neuen EU-Vergaberichtlinien den Mitgliedstaaten neue Handlungsspielräume eröffnen, werden diese genutzt“, heißt es in dem Verordnungsentwurf.

Der vollständige Artikel erscheint in EUWID Recycling und Entsorgung 47/2015. Kunden unserer Print- und Online-Angebote können den Artikel bereits hier kostenlos lesen:

Referentenentwurf der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts vorgelegt

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