Die Stadt Overath hat ihre hoheitlichen Entsorgungspflichten ab dem neuen Jahr auf den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) übertragen. Durch die sogenannte delegierende Pflichtenübertragung wechselt die Zuständigkeit für die kommunalen Entsorgungsaufgaben und deren gesamte Bearbeitung von der Stadt Overath zum BAV. Die von der Stadt Overath ausgeschriebenen Abfuhrleistungen werden laut Stadtverwaltung vertragsgemäß fortgeführt. Die Übertragung wird durch die Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung rechtlich wirksam....
Overath überträgt hoheitliche Entsorgungspflichten auf BAV
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