Das Bundesumweltministerium plant bei der anstehenden Novellierung des ElektroG Änderungen bei den Optierungsmöglichkeiten der Kommunen. So soll der Optierungszeitraum von derzeit ein auf drei Jahre verlängert werden. Auch bei der Anzeigefrist ist eine Verlängerung vorgesehen. Die Kommunen sollen künftig bereits sechs Monate im Voraus erklären, für welche Sammelgruppen sie die Entsorgung in Eigenregie übernehmen möchten. Bisher liegt die Anzeigefrist im Gesetz bei drei Monaten. Diese Änderungen kündigte Thomas Rummler in der vergangenen Woche auf einer Veranstaltung des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) in Berlin an.
Das Ministerium sieht zudem noch großes Verbesserungspotenzial bei der Sammlung von Kleingeräten. Die in der WEEE-Novelle vorgesehene Rücknahmepflicht des Handels befinde sich weiterhin in der Diskussion, erklärte Rummler. Die bisher geführten Gespräche hätten aber noch keine Ergebnisse gebracht.
Auch das von den Kommunen zum Jahresbeginn vorgelegte Maßnahmenpaket zur Kleingerätesammlung scheint das BMU noch nicht zu überzeugen. Mit extra aufgestellten Sammelbehältern für Elektrokleingeräte in geeigneten Handelsgeschäften, Wohnungsbaugesellschaften und öffentlichen Gebäuden sowie mit Depotcontainern im Außenbereich wollen die Kommunen eine Rücknahmepflicht für Kleingeräte im Handel umgehen. Aus Sicht von Rummler ist es aber fraglich, ob diese Maßnahmen ausreichen.
Das Bundesumweltministerium will die Vorarbeiten für das neue Gesetz bis zum Beginn der neuen Legislaturperiode abschließen und seinen Referentenentwurf für das novellierte ElektroG dann bereits im Oktober veröffentlichen.