Der Vorschlag der EU-Kommission für die neue Düngemittelverordnung kombiniert Anforderungen an die Produktfunktion in Anhang I, Anforderungen an das Komponentenmaterial (Anhang II) und Kennzeichnungsvorschriften (Anhang III). Anhang I enthält unter anderem Bestimmungen über den Mindestgehalt an Nährstoffen und ...
Nur getrennt gesammelter Bioabfall als Ausgangsmaterial zulässig
Grenzwert für PAK und Verunreinigungen / BDE begrüßt Vorschlag
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