Mit Inkrafttreten des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zum 1. Mai gilt für öffentliche Aufträge ab 20.000 € netto ein Mindestentgelt in Höhe von 8,62 €. Auftraggeber können Kommunen, kommunale Unternehmen wie Stadtwerke oder Krankenhäuser, die Landschaftsverbände, Behörden des ...
NRW: Mindestlohn von 8,62 € bei Öffentlichen Aufträgen
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