NRW: Mindestlohn von 8,62 € bei Öffentlichen Aufträgen

|
|

Mit Inkrafttreten des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zum 1. Mai gilt für öffentliche Aufträge ab 20.000 € netto ein Mindestentgelt in Höhe von 8,62 €. Auftraggeber können Kommunen, kommunale Unternehmen wie Stadtwerke oder Krankenhäuser, die Landschaftsverbände, Behörden des ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -