Am Dienstag hat auch der Rat offiziell dem Kompromiss zur Novellierung der EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen zugestimmt und ihn damit endgültig verabschiedet. Die neue Verordnung, die den Vollzug verbessern und den Kampf gegen illegale Transporte erleichtern soll, kann damit 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten und ihre Anwendung am 1. Januar 2016 beginnen.
Die neue Verordnung führt unter anderem eine Umkehr der Beweislast bei Verdacht auf Verstöße ein. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, bis zum 1. Januar 2017 Pläne für die Kontrolle grenzüberschreitender Verbringungen aufzustellen und diese mindestens alle drei Jahre zu aktualisieren.