
Im Hinblick auf die seit langem diskutierte Novelle der Altholzverordnung arbeitet das Bundesumweltministerium derzeit an der Erstellung eines Referentenentwurfes. „Das Rechtsetzungsverfahren zur Neufassung der Altholzverordnung ist für die kommende Legislaturperiode geplant“, bestätigte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage von EUWID. Diesen Zeitplan hatte Susanne Lottermoser, zuständige Abteilungsleiterin im Bundesumweltministerium, bereits beim Kasseler Abfall- und Ressourcenforum im April dieses Jahres genannt.
Im Rahmen des Referentenentwurfes „betrachten wir unter anderem die Frage der erreichbaren Ziele – und der dafür nötigen Maßnahmen – zur optimalen Lenkung von Stoffströmen“, heißt es. Die Arbeiten an der Neufassung der Altholzverordnung seien umfassend und beinhalteten eine Umstrukturierung der bisherigen Verordnung. Dazu gehöre unter anderem die Anpassung an die durch EU-Recht vorgegebene fünfstufige Abfallhierarchie, welche bereits jetzt im Kreislaufwirtschaftsgesetz in nationales Recht umgesetzt ist, sowie aktuelle Entwicklungen im Bereich der Schadstoffgrenzwerte auf EU-Ebene.
Zur Frage, ob der Vorrang der stofflichen Verwertung explizit in der Novelle gefordert wird und an welche möglichen Bedingungen dieser Vorrang geknüpft werde, äußerte sich das Bundesumweltministerium auf Anfrage nicht.
Auch hinsichtlich der von der Altholzbranche geforderten Abschaffung der bislang geltenden Chargenhaltung hielt sich der Sprecher bedeckt. Erleichterungen für Anlagenbetreiber bei der Chargenhaltung würden zumindest geprüft.



