Ab dem 1. Mai gilt in Nordrhein-Westfalen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Bau- und Dienstleistungen ein Mindestlohn von 8,62 €. Der Mindestlohn gilt auch für Subunternehmen und Leiharbeiter, allerdings nicht für Auszubildende. Das sieht das Ende Januar im Gesetzblatt von NRW verkündete ...
Nordrhein-Westfalen: Neues Tariftreue- und Vergabegesetz
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