Das Thüringer Landesumweltamt hält eine Ausnahme vom Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid in der Restabfallbehandlungsanlage (RABA) Südwestthüringen für zulässig. In einem veröffentlichten Entwurf teilt die Behörde die wesentlichen Argumente des Zweckverbands für Abfallwirtschaft Südwestthüringen (ZASt), der beantragt hat, statt 100 mg/m³ weiterhin 150 mg/m³ NOx im Jahresmittel einhalten zu dürfen. Hintergrund ist die Novelle der 17. BImSchV aus dem vergangenen Jahr, nach der Bestandsanlagen ab dem 4. Dezember 2025 einen Jahresmittelwert von 100 mg/m³ NO₂ einzuhalten haben. Die RABA in Zella-Mehlis soll stattdessen weiterhin einen Wert von 150 mg/m³ einhalten dürfen....
NO2-Grenzwert: Bescheidentwurf zur RABA Südwestthüringen liegt vor
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