Der Freistaat Sachsen hat seit Februar ein neues Abfallrecht. Der Landtag hat Ende Januar das Sächsische Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG) beschlossen. Im Gesetz werden zum einen insbesondere die Pflichten der öffentlichen Hand mit Blick auf die Verwendung von Recyclingprodukten ...
Neues Abfallgesetz: Sachsen will den Einsatz von Recyclingprodukten stärken
Meldepflichten für gewerbliche Sammler / Keine Sonderabfallagentur
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