Neue LAGA-Handlungshilfe für PFAS-haltige Abfälle

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat eine neue Handlungshilfe zum Umgang mit PFAS-haltigen Abfällen erstellt. Das Papier, das seit Mitte August auf der LAGA-Webseite abrufbar ist, richtet sich insbesondere an Kommunen, Entsorgungsbetriebe sowie Betreiber von Feuerlösch- und Sprinkleranlagen.

Hintergrund ist der europaweit vorgeschriebene Austausch von PFAS-haltigen Schaummitteln bis spätestens 4. Juli 2025. Betroffen sind Stoffe wie PFOA und PFCA, die unter die POP- und REACH-Verordnungen fallen. Nach Erkenntnissen der Behörden kam es in der Vergangenheit wiederholt zu unsachgemäßen Entsorgungen von Feuerlöschschäumen und Wartungsrückständen. Zudem seien Tanks und Leitungen durch die Anhaftung der langlebigen Chemikalien kontaminiert und könnten nur durch gründliche Reinigung wiederverwendet werden.

Die Handlungshilfe definiert klare Vorgaben für die abfallrechtliche Einstufung. Alle flüssigen Abfälle wie Konzentrate, Premix oder Spülwasser gelten grundsätzlich als gefährlich. Eine Ausnahme besteht nur, wenn für Spülwasser nachgewiesen werden kann, dass die Belastung unter einem Grenzwert von adsorbierbaren organischen Fluorverbindungen (AOF) unter fünf µg/l liegt. Auch feste Abfälle – etwa Tanks, Schläuche, Dichtungen oder Feuerlöscher – sind grundsätzlich als gefährlich einzustufen. Als „ausreichend gereinigt“ gelten Gegenstände ebenfalls nur, wenn entsprechende Nachweise für Spülwässer vorliegen.

Zur Umsetzung werden konkrete Abfallschlüssel aus der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) vorgeschlagen. So sind etwa Schaumkonzentrate und Spülwässer mit AOF von mindestens fünf µg/l unter 16 10 01* („wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten“) zu erfassen. Gereinigte Verpackungen oder entleerte Tanks können dagegen unter die Codes für Eisenmetalle, Kunststoffe oder Nichteisenmetalle fallen. Allen Abfallarten sei der Zusatz „PFAS-haltig“ hinzuzufügen.
Darüber hinaus verweist die Handlungshilfe auf die Anwendung bestehender Vorgaben, insbesondere der LAGA-Mitteilung M 41. Ziel ist es, die Entsorgungspraxis bundesweit zu vereinheitlichen und Fehlentsorgungen zu vermeiden.

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