Neue Gewerbeabfallverordnung sieht behördliche Überwachungspläne und Einbeziehung der MVA-Betreiber vor

Kaskadenbehandlung eingeschränkt und Ausnahme von Vorbehandlungspflicht gestrichen

Zum besseren Vollzug der Gewerbeabfallverordnung sollen die zuständigen Behörden künftig Überwachungspläne mit einer Mindestzahl an Kontrollen festlegen. Außerdem sollen Betreiber von Müllverbrennungsanlagen künftig stichprobenartige Kontrollen der angelieferten Gewerbeabfallgemische durchführen müssen. Der heute bei Ländern und Verbänden in die Anhörung gegebene Referentenentwurf zur Novelle der Verordnung sieht wie erwartet auch eine deutliche Einschränkung der Kaskadennutzung sowie die Streichung der bisherigen Ausnahmeregelung von der Vorbehandlungspflicht vor.

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