
Die Europäische Kommission hat neue technische Vorschriften zur Umsetzung der EU-Batterieverordnung bekanntgegeben. Sie sollen sicherstellen, dass das Recycling von Altbatterien und die stoffliche Rückgewinnung enthaltener Materialien künftig effizient durchgeführt, nach einheitlichen Standards beurteilt und vollständig dokumentiert werden. Im Fokus stehen verbindliche Methoden zur Berechnung und Überprüfung zentraler Quoten.
Konkret geht es dabei um zwei verschiedene Zielgrößen: Die Quote der Recyclingeffizienz beschreibt, wie viel von der Masse des Altbatteriematerials insgesamt zurückgewonnen wird. Die stoffliche Verwertungsquote bezieht sich auf strategische Metalle wie Lithium, Kobalt, Kupfer, Blei oder Nickel und misst, welcher Anteil davon in einer Form recycelt wird, die eine Wiederverwendung in der Industrie ermöglicht. Den jeweiligen Rückgewinnungsgrad müssen Recyclingbetriebe nach einheitlichem Schema erfassen – samt Angaben zu Masse, Zusammensetzung der behandelten Materialien, Zwischen- und Output-Fraktionen, Herkunft, Verbleib etc. Dadurch sollen die entsprechenden Materialströme in Zukunft besser nachverfolgbar sein.
Die im Amtsblatt der EU veröffentlichte Delegierte Verordnung legt Berechnungsformeln, Stoffdefinitionen sowie Dokumentationsformate fest und tritt schon am 24. Juli in Kraft. Ab 2026 müssen Recyclingbetreiber ihre Daten jährlich an die Behörden derjenigen EU-Mitgliedstaaten übermitteln, in denen die Altbatterien behandelt wurden. Diese leiten die geprüften Informationen an die Behörden der Sammelstaaten weiter, die wiederum gegenüber der Europäischen Union berichtspflichtig sind.
Konkrete Zielquoten – zum Beispiel für die stoffliche Verwertung von Kobalt, die bis Ende 2025 bereits 90 Prozent und bis 2031 sogar 95 Prozent betragen soll – sind in der EU-Batterieverordnung aufgeführt. Die jetzt vorgestellten, ergänzenden Anforderungen und Methoden betreffen Blei-Säure-, Lithium-, Nickel-Cadmium- und sonstige Altbatterien. Auch für darin enthaltene gefährliche Stoffe wie Quecksilber und Cadmium werden in dem Rahmen präzise Nachweisvorgaben zur sicheren Entsorgung vorgeschrieben.



