Die im Mai beschlossenen Änderungen an der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind am 4. Juli in Kraft getreten. Auf der Grundlage der Abfallverzeichnisverordnung wird Abfällen grundsätzlich eine sechsstellige Abfallschlüsselnummer zugeordnet. Durch die Änderungsverordnung ist insbesondere der § 3 ...
Neue AVV seit Anfang Juli in Kraft
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