
Für die ab kommendem Jahr im Landkreis Neu-Ulm geplante erhebliche Erhöhung der Abfallgebühren um teils über 40 Prozent ist ein ganzes Bündel an Faktoren ursächlich. Das geht aus einer Antwort der bayerischen Staatsregierung auf eine Anfrage im bayerischen Landtag hervor.
Die Gründe für die Gebührenerhöhung reichen nach Angaben des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Neu-Ulm von den Kosten aus der Umsetzung der BSI-KritisV und allgemeine Preissteigerungen über die Normalisierung der Stromerlöse, eine umfangreiche Turbinenrevision, Tarifsteigerungen, das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bis hin zur Einführung der Biotonne ab dem kommenden Jahr. Damit werden ab 2026 Bioabfälle im Zuständigkeitsgebiet des AWB getrennt gesammelt.
Hinzu komme ein Wechsel im Gebührensystem weg vom reinen Volumenmaßstab hin zu einem Grundstücks-/Personenmaßstab mit Leerungsabrechnung. Hierfür erhält jeder Grundstückseigentümer neue Restabfallbehälter. Diese sind ebenso wie die neuen Biomülltonnen mit einem Chip ausgerüstet, der eine verursachergerechtes Gebührensystem ermöglicht.
Die Gebührenerhöhungen hätten keinen ursächlichen Zusammenhang mit der Rückübertragung von abfallwirtschaftlichen Aufgaben auf den Landkreis, stellt der AWB Neu-Ulm klar. Ab kommendem Jahr geht die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung von elf der 17 Kommunen im Landkreis wieder an den AWB zurück. Dies gilt für Altenstadt, Buch, Holzheim, Illertissen, Kellmünz, Oberroth, Osterberg, Pfaffenhofen, Roggenburg, Unterroth und Weißenhorn. Demgegenüber haben sechs Kommunen der Rückübertragung ihrer abfallwirtschaftlichen Aufgaben nicht zugestimmt. Somit bleiben Bellenberg, Elchingen, Nersingen, Neu-Ulm, Senden und Vöhringen weiterhin für die Abfallentsorgung verantwortlich.



