Nach der Novelle ist vor der Novelle

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Nachdem der Deutsche Bundestag erst am 3. Juli der Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektrostoffV) zugestimmt hat (EUWID 28/2014), legte das Bundesumweltministerium am 8. Juli gleich die zweite Änderung vor. Sie enthält acht neue Ausnahmeregelungen von den generellen Beschränkungen der ...

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