Müllverbrennung soll ab Januar in den nationalen Brennstoffemissionshandel

Bundeswirtschaftsministerium legt Referentenentwurf zum BEHG vor

Betreiber von Müllverbrennungsanlagen sollen ab Januar für ihre CO2-Emissionen bezahlen. Das ist dem in der IFAT-Woche veröffentlichten Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für ein neues Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zu entnehmen. Die ampelgeführte Bundesregierung will damit die bereits von der alten Bundesregierung angestrebte Bepreisung der CO2-Emissionen aus der Müllverbrennung ab 2023 vollziehen. Die Branche erwartet in der Folge eine erhebliche Kostensteigerung im Bereich der thermischen Abfallbehandlung.

Im BEHG sollen all jene CO2-Emissionen bepreist werden, die bislang nicht im europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfasst sind. Bislang ist die Müllverbrennung vom EU-Handelssystem ausgenommen. Zwar hatte der Berichterstatter im Europäischen Parlament zur Reform des EU-ETS, der CDU-Abgeordnete Peter Liese, vorgeschlagen, die thermische Abfallbehandlung ab dem Jahr 2026 in das europaweite System einzubeziehen und der Umweltausschuss hatte seinen Bericht gebilligt – doch nach dem Votum des Plenums in der vergangenen Woche (siehe nebenstehender Bericht) ist offener als zuvor, ob es dazu tatsächlich kommt und wie es auf EU-Ebene in dieser Frage weitergeht....

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