Müllverbrennung soll ab 2026 in den EU-Emissionshandel

Die Müllverbrennung soll ab dem Jahr 2026 in den europäischen Emissionshandel einbezogen werden. Dafür haben gestern die Abgeordneten des Umweltausschusses im Europäischen Parlament gestimmt. Bislang ist die klassische Müllverbrennung, nicht aber die Verwertung höherkalorischer Ersatzbrennstoffe vom Emissionshandel ausgenommen.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mahnte in einer ersten Reaktion eine gründliche Analyse der abfallwirtschaftlichen Folgen und die Gleichbehandlung aller Behandlungsverfahren an. Sonst würden Siedlungsabfälle wieder vermehrt auf Deponien landen, so der VKU. Das wäre klimaschädlicher als die Verbrennung und sei in Deutschland deswegen bereits seit 2005 verboten.

Umweltverbände hingegen begrüßten das Votum. Die Abfallverbrennung in der EU verursache derzeit jährlich über 95 Mio Tonnen CO2, schade damit dem Klima, vernichte wertvolle Rohstoffe und führe zu giftigen Rückständen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH), des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und des Bundesverbands für Umweltberatung (bfub). Die Umweltverbände fordern den zuständigen Klimaschutzminister Robert Habeck auf, sich im EU-Ministerrat für die Aufnahme von Abfallverbrennungsanlagen in das EU-Emissionshandelssystem einzusetzen.

„Aus Klimaschutzsicht ist es vollkommen unverständlich, warum Emissionen durch Abfallverbrennung noch nicht mit einem CO2-Preis belegt werden, Emissionen durch Recycling allerdings schon“, sagte die Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz. „Die CO2-Bepreisung der Müllverbrennung ist ein wichtiger Baustein, um Abfallvermeidung, getrennte Wertstofferfassung und Recycling in der EU schnell voranzubringen.“...

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