Durch die Neufassung des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes hat sich an der Überlassungspflicht für Sonderabfälle an die Gesellschaft Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH (GSB) nichts geändert. Das erklärte das bayerische Umweltministerium auf Anfrage von EUWID. Das Ministerium widersprach damit auch dem ...
Ministerium: Keine Änderung an Überlassungspflicht für GSB
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