Das brandenburgische Umweltministerium sieht weiterhin keine Möglichkeit, faktisch Ausnahmen vom Anschluss und Benutzungszwang an die Abfallentsorgungseinrichtungen zuzulassen. Ausnahmen seien nach dem Landesabfallgesetz nur möglich, wenn bei einem Haushalt überlassungspflichtige Abfälle nicht anfallen können, ...
Ministerin: Wer sagt, er habe keinen Abfall, entsorgt illegal
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