Die EU-Kommission hat als Teil ihres neuen Kreislaufwirtschaftspakets Änderungsvorschläge zum EU-Verbraucherschutzrecht vorgelegt. Damit will sie gegen Grünfärberei („Greenwashing“) und geplante Obsoleszenz vorgehen und es Verbrauchern erleichtern, sich für nachhaltige Produkte zu entscheiden.
Unter anderem sollen Händler verpflichtet werden, Verbrauchern vor dem Kauf klare Informationen über die garantierte Haltbarkeit von Produkten und ihre Reparierbarkeit sowie gegebenenfalls die Verfügbarkeit von Software-Updates bereitzustellen....