
Das Verbrennen von Gartenabfällen auf dem eigenen Grundstück wird ab Anfang 2029 in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich verboten. Das Land hat die betreffende Pflanzenabfalllandesverordnung an das höherrangige Bundesabfallrecht angepasst, erklärt Umweltminister Till Backhaus (SPD).
„Bei der Verbrennung von Pflanzenabfällen gehen wertvolle biogene Rohstoffe unwiederbringlich verloren. Die praktischen Folgen der Brennregelungen der Pflanzenabfalllandesverordnung stehen damit im Konflikt zu den Bestrebungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, Bioabfälle möglichst im Wege einer mehrstufigen Kaskadennutzung hochwertig stofflich zu verwerten“, erläutert Backhaus die Verordnungsänderung.
Verbrannt werden darf auf Grundlage der noch geltenden Pflanzenabfalllandesverordnung bereits jetzt nur, wenn keine anderen zumutbaren Entsorgungsmöglichkeiten auf dem Grundstück bestehen, etwa durch Kompostieren oder per Biotonne oder Wertstoffhof. In der Praxis habe sich diese Vorgabe allerdings nur schwer kontrollieren lassen, da die Brennbefugnisse nach der bisherigen Pflanzenabfalllandesverordnung nicht behördlich genehmigt werden müssen. „Dies hat in der Vergangenheit zu erheblichen Fehleinschätzungen geführt mit Folgen für die Umwelt und unsere natürlichen Ressourcen“, betonte Backhaus.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger hätten bestätigt, dass eine anderweitige zumutbare Entsorgung von Pflanzenabfällen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes grundsätzlich gewährleistet sei. Abfallbehördliche Ausnahmegenehmigungen nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes blieben in begründeten Einzelfällen aber möglich.



