Mecklenburg-Vorpommern regelt Entsorgung von Schiffsabfall

Mecklenburg-Vorpommern hat das Schiffsabfallentsorgungsgesetz novelliert. Grund dafür ist die Anpassung an EU-Recht. Wie Landesumweltminister Till Backhaus (SPD) erklärte, wird mit der Novelle die Übergabe von Schiffsabfällen von anlaufenden Schiffen in den Häfen des Bundeslandes noch weitreichender geregelt. Ziel sei es, den Eintrag von Abfällen in Meeresgewässer noch konsequenter zu verhindern.

Backhaus wies darauf hin, dass das Gesetzesvorhaben keinen rein abfallrechtlichen, sondern einen fachübergreifenden Charakter besitzt. Neben den Aspekten der Abfallwirtschaft betrifft das Gesetz vor allem die Belange des Seeverkehrs und der Häfen.

Künftig wird Schiffen durch die Zahlung eines pauschalierten Entsorgungsentgeltes nun grundsätzlich das Recht eingeräumt, den gesamten an Bord befindlichen Schiffsabfall in den Häfen zu entladen. Dazu gehören Essensreste, Hausmüll, betriebsbedingte Abfälle, Plastikmüll, Ladungsrückstände, Speisefette, Fanggeräte und Tierkadaver. Unter dieses pauschalierte Kostenregime fällt auch die Entsorgung von passiv gefischten Abfällen. Extra zu vergüten sind von den Schiffsführern dagegen stets die Kosten für die Entsorgung übergebener Ladungsrückstände oder von Abfällen aus den Abgasreinigungssystemen.

Zudem gibt es eine grundsätzliche Verpflichtung zur Entsorgung aller Schiffsabfälle vor dem Auslaufen mit europarechtlich einheitlichen Ausnahmetatbeständen sowie eine Pflicht zur Erstellung und Übergabe einer (elektronischen) Abfallabgabebescheinigung durch die Betreiber von Hafenauffangeinrichtungen oder Hafenbehörden nach der Entladung der Schiffsabfälle durch die Schiffsführer.

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