Litteringkosten: Bundestag stimmt für Sonderabgabe auf Einwegplastikprodukte

Auch für Feuerwerkskörper muss die Abgabe bezahlt werden

Der Bundestag hat gestern dem Gesetzentwurf zur Schaffung eines Einwegkunststoff-Fonds in geänderter Fassung zugestimmt. Hersteller von bestimmten Produkten aus Einwegplastik sollen damit die Kosten der Müllbeseitigung in Parks und Straßen mittragen müssen.

Künftig müssen Unternehmen, die Einwegplastikprodukte wie To-Go-Becher, Getränkeverpackungen, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons und auch Tabakfilter herstellen, eine jährliche Abgabe in einen zentralen Einwegkunststoff-Fonds einzahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Aus diesem Fonds, in den Herstellern rund 430 Mio € im Jahr einzahlen müssen, sollen Kommunen erstmalig ab 2025 Ersatz für die Kosten bekommen, die ihnen durch Reinigung, Entsorgung oder Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema entstehen.

Die Ampel-Fraktionen stimmten dem Gesetzentwurf zu, die Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Linke stimmten dagegen. Das Gesetz muss nun noch den zweiten Durchgang beim Bundesrat passieren.

Für den umweltpolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion, Jan-Niclas Gesenhues, ist es an der Zeit, „dass Plastikvermüllung einen Preis bekommt“. Die Plastikabgabe sorge dafür, „dass die Kunststoffunternehmen sich an den Kosten der Reinigung von Straßen und Parks beteiligen müssen. Das sind Kosten, die bisher auf uns als Gesellschaft abgewälzt wurden“, sagte er.

Michael Thews von der SPD-Fraktion erklärte, das Gesetz werde früher als geplant evaluiert und dabei auch die Aufnahme weiterer Produkte aus anderen Materialien geprüft. „Dies war ein von den kommunalen Vertretern in der Anhörung geäußerter Wunsch, den wir für sehr sinnvoll halten. Schon jetzt sehen wir, dass es zum einen bereits Ausweichprodukte gibt, die nicht nachhaltiger sind, und außerdem neue Einwegprodukte wie Einweg-Vapes und neue Discounter-Plastiktüten. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier die Möglichkeit der Nachschärfung mit aufgenommen haben.“

Vor der Abstimmung des Bundestages hatte der Umweltausschuss am Mittwoch mit Mehrheit der Ampel-Koalition eine Reihe von Änderungen am Entwurf der Regierung beschlossen. Ein Änderungsantrag, mit dem die Union unter anderem die geplante Berechnung der Abgabenhöhe auch nach Volumen und Stückzahl kritisiert und eine gleichgestellte Vertretung der Hersteller in der Einwegkunststoffkommission gefordert hatte, fand im Umweltausschusses hingegen keine Mehrheit.

Abgabe auch für Feuerwerkskörper

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