
Die Bundesregierung hat dem Bundestag die Verordnung über die Abgabensätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds vorgelegt. Damit soll zum einen die Höhe für die von Herstellern zu zahlende Einwegkunststoffabgabe, zum anderen das Punktesystem die Auszahlung der Mittel aus dem Fonds an die öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verbindlich festgelegt werden. Der Bundestag muss der Verordnung aufgrund des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) noch zustimmen.
Laut des Mitte Mai 2023 in Kraft getretenen EWKFondsG müssen Hersteller von Plastikprodukten wie etwa Getränkebechern, Tüten- und Folienverpackungen, leichten Tragetaschen, Luftballons oder Tabakfiltern ab 1. Januar 2024 Abgaben zahlen. Mit der Verordnung legt die Bundesregierung nun fest, wie viel: Für ein Kilogramm in Verkehr gebrachte Lebensmittelbehälter sollen Hersteller beispielsweise 0,18 € als Abgabe entrichten, für Getränkebecher 1,24 €, für Tüten- und Folienverpackungen 0,88 €. Für leichte Tragetaschen ist eine Abgabe in Höhe von 3,80 € pro Kilogramm vorgesehen; für Luftballons müssen Hersteller 4,34 € pro Kilogramm und für Tabakprodukte mit Filtern pro Kilogramm 8,97 € bezahlen.
Die Mittel aus dem vom Umweltbundesamt verwalteten Fonds – rund 436 Mio € jährlich - sollen ab 2025 auf Grundlage des Vorjahres an die öffentliche Hand als Ersatz für die entstandenen Kosten für der Abfallsammlung und -entsorgung ausgezahlt werden. Nach dem nun vorgestellten Punktesystem sollen Kommunen innerorts zum Beispiel für das Reinigen von Strecken pro Kilometer zehn Punkte erhalten, für Flächen drei Punkte pro 1.000 Quadratmeter. Die Entsorgung pro Tonne Abfall soll 31,5 Punkte bringen.
Laut Entwurf steigen die Fondsverwaltungskosten von ursprünglich 3,3 Mio € auf 4,9 Mio €. Gründe seien die allgemein gestiegenen Kosten für die vom UBA in Auftrag gegebenen IT-Dienstleistungen, für Programmierung und Hosting, die Konzeptionierung möglichst anwenderfreundlicher Registrierungs- und Meldevorgänge, die Erfüllung der Anforderung an die IT-Sicherheit im Hinblick auf die elektronische Abwicklung auch des Zahlungsverkehrs und die Einbindung der Bevollmächtigten in den Registrierungsprozess.
Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz hatte die Bundesregierung den letzten Baustein der EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt, deren Ziel es vor allem ist, das achtlose Wegwerfen von Plastikabfällen zu begrenzen. Mit der Regelung sollen die Hersteller von Einwegplastikprodukten an den Kosten für Maßnahmen der Abfallentsorgung und Reinigung des öffentlichen Raums beteiligt werden.