Langen sieht seine Bedenken durch Almunia bestätigt

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Die europäischen Vorschriften für Wettbewerb und staatliche Beihilfen gelten grundsätzlich für alle wirtschaftlichen Tätigkeiten. Ausnahmen von den Regeln für Wettbewerb und staatliche Beihilfen sind nur dann gestattet, wenn diese Regeln die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem ...

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