Landkreis Karlsruhe bekräftigt Pläne für DK-II-Deponie

Der Landkreis Karlsruhe benötigt neue Ablagerungskapazitäten für mineralische Abfälle. Auf der Kreistagssitzung Anfang Mai bekräftigten die Kreispolitiker daher einstimmig die bereits seit mehreren Jahren diskutierten Pläne für den Bau einer Deponie der Klasse II. Als erster Schritt hierfür wurde nun ein Kriterienkatalog beschlossen, auf dessen Basis die Suche nach geeigneten Standorten ergebnisoffen und über das gesamte Kreisgebiet erfolgen soll.

Seit 2005 verfügt der Landkreis Karlsruhe nur noch über eine Deponie der Deponieklasse -0,5, auf der lediglich unbelasteter Bodenaushub abgelagert werden darf. Zur Entsorgung höher belasteter mineralischer Abfälle, wie zum Beispiel Bauschutt, besteht bisher eine Kooperation mit dem benachbarten Enzkreis. Allerdings sind dessen Deponiekapazitäten auf der DK-II-Deponie Hamberg in absehbarer Zeit erschöpft. Daher beauftragte der Kreistag die Verwaltung bereits vor drei Jahren mit der Suche nach einem geeigneten neuen Deponiestandort. In der Folge wurden zusammen mit dem beauftragten Karlsruher Ingenieurbüro WAT ein Kriterienkatalog erarbeitet, der anhand von 45 Negativkriterien ungeeignete Flächen ausschließen und so die Standortsuche einengen soll.

Schnelle Ergebnisse und eine finale Entscheidung für das Deponievorhaben mit einem geplanten Verfüllvolumen von 1,3 Mio Kubikmetern sind allerdings nicht zu erwarten. Laut Kreistagsbeschluss wird der Suchprozess voraussichtlich ein Jahr dauern. Für die Planung und Umsetzung des kompletten Vorhabens rechnet der Landkreis mit mindestens zehn Jahren.

Damit bleibt ein akutes Entsorgungsproblem im Zusammenhang mit dem Rückbau des Kernkraftwerks Philippsburg weiter ungelöst. Da der Landkreis Karlsruhe als zuständiger Entsorgungsträger über keine entsprechenden Deponiekapazitäten verfügt, wollte das Land Baden-Württemberg per Ausnahmegenehmigung durchsetzen, dass der freigemessene Bauschutt auf der Deponie Hamberg im Enzkreis abgelagert werden darf. Nach Klage des Enzkreises vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht wurde dies aber zunächst untersagt. Der Fall liegt jetzt beim Oberverwaltungsgericht in Mannheim.

Beim AKW Philippsburg sorgt die ungeklärte Entsorgungsfrage indes für Verzögerungen beim Rückbau. Die Lagerkapazitäten für das abgebaute Material auf dem Kraftwerksgelände seien weitgehend erschöpft, wie der Betreiber EnBW jüngst mitteilte. Nach Angaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe geht es um insgesamt rund 12.000 bis 24.000 Tonnen freigemessener Beton, die beim AKW-Rückbau über 15 bis 20 Jahre hinweg anfallen und deponiert werden müssen.

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