Länder stimmen beschleunigter Vergabe zu

Öffentliche Vergabeverfahren sollen einfacher, schneller und flexibler werden. Nach dem Bundestag Ende April hat heute auch der Bundesrat dem sogenannten Vergabebeschleunigungsgesetz ohne weitere Änderungen zugestimmt. Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Dies wird voraussichtlich der 1. Juli sein.

Zu den zentralen Neuerungen des Gesetzes gehört die Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes von derzeit 15.000 auf 50.000 € sowie Ausnahmen vom Grundsatz der Teillosbildung. Des Weiteren zielt das Gesetz auf die Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren. Außerdem werden spezifische Maßnahmen für mittelständische Unternehmen und „junge und innovative Unternehmen“ eingeführt, um deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern.

In einer begleitenden vom Bundesland Hamburg eingebrachten Entschließung weist der Bundesrat darauf hin, dass viele Landes-Infrastrukturprojekte und Schienenverkehrsanlagen noch nicht von den neuen Vereinfachungen im Vergaberecht profitieren. Die Länderkammer fordert daher, auch Vergaben zum Beispiel zur Sanierung von Landesstraßen und Brückenersatzbauten sowie von Personenbahnhöfen zu vereinfachen.

Die Entsorgungswirtschaft hatte sich im Laufe des langwierigen Verordnungsprozesses mehrfach für eine verstärkte Förderung der Kreislaufwirtschaft bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgesprochen. Die geforderte Aufnahme spezifisch umweltbezogener Aspekte in den Gesetzestext, wie die Recyclingfähigkeit und der Einsatz von Rezyklaten, hatte jedoch bereits bei einer ersten Bundesratsabstimmung im Herbst keine Mehrheit gefunden. Über eine Verordnungsermächtigung schafft das nun beschlossene Gesetz allerdings die Voraussetzungen dafür, zu einem späteren Zeitpunkt Regelungen zu verpflichtenden Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung von Leistungen zu treffen.

Das „Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ ist hier abrufbar.

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