Mit der am 1. August 2023 in Kraft tretenden Ersatzbaustoffverordnung (EBV) werden in Deutschland erstmalig bundeseinheitliche Regeln für die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken eingeführt. Um die Umstellungsphase von den bisherigen landesrechtlichen Vorgaben zu erleichtern, haben nun mehrere Bundesländer Übergangsregelungen getroffen, die der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) in einem aktuellen Mitgliederschreiben zusammengefasst hat....
Länder bereiten sich mit Übergangsregeln auf Inkrafttreten der neuen ErsatzbaustoffV vor
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -