KWK-Bestandsanlagen zahlen ab 2018 EEG-Umlage

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Werden Kraft-Wärme-Kopplungs (KWK)-Bestandsanlagen nach dem 31. Dezember 2017 erneuert oder ersetzt, dann ist eine EEG-Umlage in Höhe von 20 Prozent der jeweiligen Umlage für den erzeugten und selbst verbrauchten Strom zu zahlen. Auf das Auslaufen einer entsprechenden Übergangsregelung im Erneuerbare-Energien- ...

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