Die Bundesregierung hat den Änderungsmaßgaben des Bundesrates zur Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung von Anfang Mai zugestimmt. Die Länderkammer hatte eine Änderung beschlossen, die nun klar stellt, dass, wie von der EU vorgegeben, ausschließlich „Feuchttücher, das heißt getränkte Tücher für Körper- ...
Kurz berichtet: Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung wieder auf dem Weg
Ähnliche Artikel
© 2021 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.