Für KWK-Anlagen von einem bis 50 MWel, die den erzeugten Strom ganz oder teilweise selbst verbrauchen, werden die Zuschläge gemäß KWK-Gesetz 2016 nicht gelten. Darauf hat das Beratungsbüro „KWK kommt" hingewiesen. Nach Aussage eines Vertreters des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) liege der Grund für den ...
Kurz berichtet
Ähnliche Artikel
© 2016 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.