Kurz berichtet

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Für KWK-Anlagen von einem bis 50 MWel, die den erzeugten Strom ganz oder teilweise selbst verbrauchen, werden die Zuschläge gemäß KWK-Gesetz 2016 nicht gelten. Darauf hat das Beratungsbüro „KWK kommt" hingewiesen. Nach Aussage eines Vertreters des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) liege der Grund für den ...

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