Kurz berichtet

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In Bayern wurde der Leitfaden „Anforderung an die Verwertung von Recycling-Baustoffen (RC-Leitfaden) in technischen Bauwerken“ erneut verlängert. Der ursprünglich bis 1. Januar 2010 befristet eingeführte Leitfaden sei nun bis zum Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung, längstens jedoch bis 31. Dezember ...

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