In Brandenburg ändert sich zum 1. März die Zuständigkeit für die Notifizierung bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen. Wie die brandenburgische Landesregierung mitteilte, ist bis Ende Februar noch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zuständig, anschließend übernimmt die ...
Kurz berichtet
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