Das Bundesumweltministerium hat einen Entwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen europäische Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft in nationales Recht umgesetzt und zugleich Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag verwirklicht werden. Ein Schwerpunkt des Referentenentwurfs liegt auf der erstmaligen gesetzlichen Verankerung des chemischen Recyclings in der Abfallhierarchie. Daneben sieht der Entwurf zahlreiche Maßnahmen vor, um die getrennte Sammlung von Abfällen zu verbessern, die Abfallvermeidung zu stärken und so die künftig deutlich steigenden Recyclingziele der Europäischen Union zu erreichen. Der Entwurf wurde den beteiligten Kreisen am vergangenen Freitag zur Anhörung übermittelt.
Hintergrund der Novelle ist insbesondere die Umsetzung der geänderten europäischen Abfallrahmenrichtlinie. Außerdem will das Ministerium Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen sowie insbesondere Regelungen zur Abfallvermeidung und Getrennterfassung schärfen. Nach Darstellung des Ministeriums besteht insbesondere angesichts der steigenden Anforderungen an das Recycling von Siedlungsabfällen zusätzlicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Während die europäische Zielvorgabe seit 2025 bei 55 Prozent liegt und bis 2035 auf 65 Prozent ansteigt, erreichte Deutschland nach Angaben des BMUKN im Jahr 2023 lediglich knapp 50 Prozent.
Die wohl wichtigste inhaltliche Änderung betrifft die Abfallhierarchie. Künftig soll dort ausdrücklich festgeschrieben werden, dass das Recycling insbesondere werkstoffliche und chemische Recyclingverfahren umfasst. Damit greift die Bundesregierung einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf, der die Integration des chemischen Recyclings in die Abfallhierarchie vorsieht. Bisher unterscheidet das Kreislaufwirtschaftsgesetz innerhalb der Recyclingstufe nicht ausdrücklich zwischen verschiedenen Recyclingverfahren.




