In unserer Ausgabe Nr. 14/2013 vom 3. April berichteten wir auf Seite 25 unter der Überschrift „Keine Andienungspflicht für gefährliche Beseitigungsabfälle“ über das neue Hessische Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei ist uns ein Fehler unterlaufen. Richtig muss es heißen, dass das Gesetz ...
Korrektur: Andienungspflicht an HIM endet erst am 30. Juni 2014
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