Das bayerische Umweltministerium hält Korrekturen an der Berechung von Quoten bei der stofflichen Verwertung von Leichtverpackungen (LVP) „grundsätzlich wünschenswert". Dies gelte insbesondere bei LVP, die für die werkstoffliche Verwertung (Recycling) bestimmt sind, da hier der Anteil an Stör- bzw. Fremdstoffen ...
„Korrektur an Quotenberechnung grundsätzlich wünschenswert“
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