„Korrektur an Quotenberechnung grundsätzlich wünschenswert“

|
|

Das bayerische Umweltministerium hält Korrekturen an der Berechung von Quoten bei der stofflichen Verwertung von Leichtverpackungen (LVP) „grundsätzlich wünschenswert". Dies gelte insbesondere bei LVP, die für die werkstoffliche Verwertung (Recycling) bestimmt sind, da hier der Anteil an Stör- bzw. Fremdstoffen ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -