Kompromissvorschlag im Streit um gewerbliche Sammlungen

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Mit einem Kompromissvorschlag will die Regierung den Streit zwischen Kommunen und privaten Entsorgern um die gewerbliche Sammlung von Abfällen aus Haushalten lösen. Der im Bundesumweltministerium entworfene Vorschlag für das Kreislaufwirtschaftsgesetz versucht einen Interessenausgleich.

Demnach könnten gewerbliche Sammlungen abgewehrt werden, wenn diese die Planungssicherheit und Organisationsverantwortung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers "wesentlich" beeinträchtigen würden. Dies wäre dann der Fall, wenn private Sammler Abfälle erfassen wollen, die von der Kommune oder ihrem privaten Dienstleister bereits haushaltsnah oder auf sonstige Weise hochwertig getrennt erfasst und verwertet werden.
Gegen die Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen spricht demnach auch, wenn diese die Stabilität der Gebühren gefährden würden oder die diskriminierungsfreie und transparente Vergabe von Entsorgungsleistungen im Wettbewerb erheblich erschweren oder unterlaufen.
Wenn die Kommune oder ihr beauftragter Dritter die Leistung nicht in "mindestens gleichwertiger" Weise erbringt und dies auch nicht "konkrekt beabsichtigt", dürfe ein gewerblicher Sammler seine Sammlung auch gegen den Willen des örE durchsetzen. Das Umweltministerium hat dafür eine Gleichwertigkeitsklausel formuliert.Danach müssten die gemeinwohlorientierte Servicegerechtigkeit, die Qualität, der Umfang, die Effizienz und die Dauer der Leistungen geprüft werden. Die Regelung würde nicht nur hochwertige Wertstofferfassungssysteme schützen, sondern auch die wettbewerbskonforme Einbindung der privaten Entsorgungswirtschaft in die kommunale Aufgabenwahrnehmung. Zudem würde die „duale“ Entsorgungsverantwortung im Bereich der Entsorgung von Haushaltsabfällen gesichert, wirbt die Regierung für ihren Vorschlag, der „einen fairen Interessenausgleich zwischen öffentlich-rechtlicher und privater Abfallwirtschaft" leiste.

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