Kommunen sollen bis Ende 2022 von der Option zur Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen, die im Wettbewerb mit Privaten erbracht werden, Gebrauch machen können. Eine Verlängerung der Übergangsfrist um zwei Jahre plant die Regierung im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes. Der Bundesrat hat den Plänen in seiner ...
Kommunales Umsatzsteuerprivileg soll um weitere zwei Jahre verlängert werden
Hilfe bei Bewältigung der Corona-Pandemie / Heftige Kritik vom BDE
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