
Für die Entlastung bei den Entsorgungskosten der von Hochwasserschäden betroffenen Haushalte sieht die baden-württembergische Landesregierung keinen Bedarf. Vielmehr habe sich die kommunale Organisationshoheit – auch und gerade bei unvorhergesehenen Ereignissen wie der Coronapandemie oder bei den aktuellen Hochwasserereignissen – vielfach bewährt, so Landesumweltministerin Thekla Walker (Grüne) auf eine parlamentarische Anfrage.
Auf der kommunalen Ebene seien zeitnah passgenaue und praxisgerechte Lösungen für die Aufrechterhaltung der Abfallentsorgung gefunden worden. Dies beinhaltete auch kostengünstige Lösungen für die Abfallentsorgung der besonders betroffenen Haushalte. Hierbei habe sich ein individuelles und vor Ort geplantes, die örtlichen Gegebenheiten bestmöglich berücksichtigendes Vorgehen als besonders vorteilhaft herausgestellt.
Vor dem Hintergrund der kommunalen Organisationshoheit bei der Abfallentsorgung liegen der baden-württembergischen Landesregierung keine Kenntnisse vor, inwiefern einzelne Stadt- und Landkreise gesonderte Kostenregelungen getroffen haben. Nach Mitteilung des Landkreistages gebe es in den Kreisen keine generelle, auch satzungsrechtliche Regelung, dass Abfälle bei Umweltkatastrophen kostenlos entsorgt werden. Insofern müssten für gebührenpflichtige Fraktionen auch im Falle einer Naturkatastrophe grundsätzlich die jeweiligen Gebühren nach den Satzungen der Kreise erhoben werden.
Bei entsprechenden Ereignissen würden jedoch durch die Stadt- und Landkreise vor Ort angepasste Entscheidungen getroffen, so Walker. So wurde etwa im Rahmen der aktuellen Hochwasserkatastrophe den Bürgerinnen und Bürgern schnell und unbürokratisch geholfen, indem zeitlich befristet kostenfreie Abfallcontainer gestellt und ebenfalls kostenfreie Straßensammlungen durchgeführt wurden. Zudem seien die Öffnungszeiten an den Entsorgungszentren verlängert worden.



