„Keine Förderung für Wasserstoff aus biogenen Abfällen“

Die Bundesregierung lehnt eine Förderung der Produktion von dekarbonisiertem Wasserstoff aus Abfällen bzw. biogenen Quellen ab. „Da vor allem in anderen Bereichen ein Bedarf an biogenen Rohstoffen und Energieträgern zur Dekarbonisierung besteht und die Verfügbarkeit nachhaltiger Biomasse begrenzt ist, erscheint ein gezielter Anreiz zur Herstellung von biogenem Wasserstoff in den meisten Fällen nicht sinnvoll“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgas-Minderungsquote habe der Bund in der vergangenen Legislaturperiode die Förderung von Wasserstoff aus biogenen Quellen im Rahmen der THG-Quote ausgeschlossen. Für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft sollen durch das Gesetz Anreize zum Ausbau der Elektrolysekapazitäten geschaffen werden, die mit erneuerbarem Strom nicht-biogenen Ursprungs Wasserstoff erzeugen. Eine Anrechnung von Wasserstoff, der beispielsweise aus Biogas oder durch elektrischen Strom aus der energetischen Verwertung von Biomasse gewonnen werde, würde dieses Ziel gefährden, stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort klar. „Eine Rückaufnahme ermöglicht die Anrechnung von Wasserstoff aus biogenen Quellen, der in Straßenfahrzeugen eingesetzt wird. Eine darüberhinausgehende Förderung ist nicht geplant.“

Gefahren durch eine grundsätzliche Anrechnung von Wasserstoff aus biogenen Quellen auf die Treibhausgasminderungsquote sieht die Bundesregierung insbesondere bei Raffinerien. Die Ziele der Nationalen Wasserstoffstrategie würden gefährdet werden, wenn bilanziell aus dem Gasnetz entnommenes Biogas in bestehenden Anlagen zur Dampfreformierung zu Wasserstoff umgewandelt werde, statt die klima- und industriepolitisch notwendigen Elektrolysekapazitäten aufzubauen.

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