Keine Andienungspflicht für gefährliche Beseitigungsabfälle

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In Hessen tritt am 1. Juni 2013 das neue Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft. Mit dem Gesetz wird das Landesrecht an das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz auf Bundesebene angepasst. Darüber hinaus enthält das Gesetz keine Andienungspflicht für gefährliche Beseitigungsabfälle an die HIM GmbH ...

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