Mit der am letzten Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Zweiten Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung setzt die Bundesregierung die Vorgaben der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III zur Förderung der Stromerzeugung aus Holzbiomasse um. Ziel ist es, das Prinzip der Kaskadennutzung stärker im EEG zu verankern. Künftig soll hochwertig stofflich nutzbares Holz grundsätzlich nicht mehr über das Erneuerbare-Energien-Gesetz für die Stromerzeugung gefördert werden. Die Neuregelungen gelten für Neuanlagen sowie für Bestandsanlagen, die in eine Anschlussförderung wechseln. Bereits laufende Förderungen bleiben unberührt. Der Verordnungsentwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundestages....
Kabinettsentwurf der BiomasseV schränkt EEG-Förderung für Holzbiomasse ein
Ähnliche Artikel
© 2026 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.




