Kabinettsentwurf der BiomasseV schränkt EEG-Förderung für Holzbiomasse ein

Mit der am letzten Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Zweiten Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung setzt die Bundesregierung die Vorgaben der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III zur Förderung der Stromerzeugung aus Holzbiomasse um. Ziel ist es, das Prinzip der Kaskadennutzung stärker im EEG zu verankern. Künftig soll hochwertig stofflich nutzbares Holz grundsätzlich nicht mehr über das Erneuerbare-Energien-Gesetz für die Stromerzeugung gefördert werden. Die Neuregelungen gelten für Neuanlagen sowie für Bestandsanlagen, die in eine Anschlussförderung wechseln. Bereits laufende Förderungen bleiben unberührt. Der Verordnungsentwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundestages....

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