Die im Dezember 2024 verabschiedete EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) stößt zunehmend auf juristischen Widerstand aus der Industrie. Mehrere Unternehmen aus Deutschland, Italien, Frankreich, Spanien und Rumänien haben Mitte April Nichtigkeitsklagen beim Europäischen Gericht (EuG) eingereicht.
Ziel der zum Teil am 10. Juni im EU-Amtsblatt veröffentlichten Klagen ist entweder die vollständige oder zumindest teilweise Aufhebung zentraler Bestimmungen der Verordnung, insbesondere der Artikel 25 und 29. Diese befassen sich mit dem Verbot bestimmter Einwegverpackungen sowie mit Quotenregelungen für Mehrwegverpackungen und einer umstrittenen Rezyklateinsatz-Ausnahme. Die Kläger werfen der EU vor, ohne ausreichende Folgenabschätzung oder tragfähige Begründung tief in bestehende und bewährte Verpackungssysteme einzugreifen.
Die Klagen werden von der Kanzlei Kapellmann und Partner vertreten, deren EU-Rechtsteam unter anderem in Brüssel angesiedelt ist. Die Kläger kommen unter anderem aus Deutschland (Schütz GmbH & Co. KGaA, Jokey SE, Saier Verpackungstechnik), Italien (ILIP Srl, Ecoplastica), Frankreich (Dynaplast), Spanien (Veripack Embalajes) und Rumänien (Raficon Trade SRL). Insgesamt klagen 24 Unternehmen aus acht Ländern gegen die PPWR-Bestimmungen....




