Das Bundeskabinett hat Ende Mai den Entwurf zur Änderung der 13., 17. und 31. Bundes-Immissionsschutzverordnung beschlossen. Mit den Anpassungen sollen Vorgaben der novellierten Industrieemissionsrichtlinie (IED) sowie europäische BVT-Schlussfolgerungen in deutsches Recht umgesetzt werden. Bundestag und Bundesrat müssen dem Vorhaben noch zustimmen. Nach Angaben der Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD) betreffen zahlreiche Änderungen der Novelle vor allem Abfallmitverbrennungsanlagen. Für thermische Abfallbehandlungsanlagen erwartet der Verband dagegen nur geringe Auswirkungen....
ITAD und VKU begrüßen Änderungen bei Emissionsmessungen
Kabinett bringt Novelle von 13., 17. und 31. BImSchV auf den Weg
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