Abfallverbringungsverordnung: Internationale Verpflichtungen und Arbeitskapazität

Die Europäische Kommission wird prüfen müssen, ob das vom EU-Parlament geforderte Exportverbot für alle Kunststoffabfälle mit den internationalen Verpflichtungen der Union vereinbar ist. Darauf wies Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius vor der Plenarabstimmung über die EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) hin.

Die EU-Kommission werde die rechtlichen Auswirkungen sehr sorgfältig untersuchen, kündigte Sinkevičius in der Aussprache am 16. Januar an. „Wir müssen umfassend bewerten, ob ein pauschales Exportverbot für Kunststoffabfälle notwendig ist und eine bessere Lösung darstellt als die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen, um unsere politischen Ziele zu erreichen. Die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der EU wird in diesem Zusammenhang natürlich von entscheidender Bedeutung sein“, so der Umweltkommissar. Sinkevičius wies darauf hin, dass Handelsbeschränkungen nach internationalem Recht nur aus Gründen des Umweltschutzes zulässig seien und nur dann, wenn weniger einschränkende Maßnahmen das jeweilige Ziel nicht erreichen könnten....

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