Der Gesetzesentwurf zur Anpassung des deutschen Rechts an die EU-Batterieverordnung (Batt-EU-AnpG) stößt kurz vor dem geplanten Beschluss im Bundestag nächste Woche auf breite Kritik. In einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am Montag waren sich die geladenen Sachverständigen vor allem in einem Punkt einig: Nachbesserungen sind unbedingt nötig. Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) und die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) warnten vor „Goldplating“ – einer teuren Übererfüllung der europäischen Vorgaben ohne ökologischen Mehrwert. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) forderte vor allem praxistaugliche Übergangsfristen und Handlungsspielräume für die örE, während das zentrale Thema der privatwirtschaftlichen Entsorger weiterhin die Brandgefahr durch Lithium-Batterien ist – laut BDE ein „blinder Fleck“ im Gesetz.
Besonders scharf fiel der Widerspruch der Industrievertreter aus. Gunther Kellermann, Geschäftsführer des Fachverbands Batterien im ZVEI, machte deutlich, dass der Entwurf „in vielen Teilen weit über die EU-Vorgaben hinausgeht“ und wesentlich höhere Kosten verursache als nötig. Beispielsweise sehe das deutsche Batteriedurchführungsgesetz in Paragraph 10 zur Beitragsberechnung für die Entsorgung von Batterien acht ökologische Kriterien vor, während die EU-Verordnung nur zwei verlange. Das könne für Intransparenz sorgen. Zudem würden in Deutschland hergestellte Batterien durch den Einbezug des CO₂-Fußabdrucks bei den Entsorgungskosten benachteiligt.
Behördliche Abholkoordination: „Paradebeispiel für ausufernde Bürokratie“
Ebenfalls in die Kategorie „Goldplating“ fällt Kellermann zufolge die geplante Abholkoordination für Industrie-, Starter- und Fahrzeugbatterien durch die Stiftung EAR: „Aus unserer Sicht ist das völlig fehlgeleitet“, sagte er und liegt mit seiner Forderung nach Streichung dieses Punktes auf einer Linie mit dem Vorstand der Stiftung GRS Batterien. Georgios Chryssos nannte den fraglichen Paragraph 22 ein „Paradebeispiel für die ausufernde Verwaltungsbürokratie in diesem Gesetzesvorhaben“. ...




