Hölzer aus der Landschaftspflege unterliegen nicht dem Abfallrecht

LAGA-Entscheidung auch zu weiteren Landschaftspflegematerialien

|
|

Im Hinblick auf die umstrittene abfallrechtliche Einstufung von Landschaftspflegeholz hat sich die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) in Lübeck dem Vernehmen nach auf eine bundeseinheitliche Regelung verständigt. Demnach könnten nicht gefährliche Hölzer aus der Landschaftspflege künftig aus dem ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -