Im Hinblick auf die umstrittene abfallrechtliche Einstufung von Landschaftspflegeholz hat sich die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) in Lübeck dem Vernehmen nach auf eine bundeseinheitliche Regelung verständigt. Demnach könnten nicht gefährliche Hölzer aus der Landschaftspflege künftig aus dem ...
Hölzer aus der Landschaftspflege unterliegen nicht dem Abfallrecht
LAGA-Entscheidung auch zu weiteren Landschaftspflegematerialien
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